GGS Radenberg


Eltern

Mitwirkung basierend auf den geltenden Schulvorschriften

Am Anfang jedes Schulhalbjahres, und zusätzlich nach Bedarf, treffen sich in jeder Klasse die Eltern und die Klassenlehrerin zu einer Klassenpflegschaftssitzung.

Auf der ersten Sitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres wird pro Klasse unter den anwesenden Eltern ein Elternteil als Pflegschaftsvorsitzender, ein zweiter als dessen Vertreter gewählt.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Schülern. Dazu gehört insbesondere die Information und der Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Pflegschaftsvorsitzenden der Klassen bilden die Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Auf den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt die Schulleiterin mit beratender Stimme teil, die Pflegschaftsvertreter können – ebenfalls ohne Stimmrecht – teilnehmen.

 

Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz, die sich zu gleichen Teilen aus Lehrern und Eltern zusammensetzt.

Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden sechs Elternvertreter in dieses Gremium gewählt.

In der Lehrerkonferenz werden entsprechend sechs Lehrervertreter für dieses Gremium gewählt.

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin, die bei Abstimmungen nur für den Fall von Stimmengleichheit ein Stimmrecht hat, da dann ihre Stimme ausschlaggebend ist.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und trifft Entscheidungen im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Aufgaben der Schulkonferenz finden Sie unter diesem Link zum Bildungsportal.

 

 

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