Aktuelles

Information der Betreuung – Corona Stufenplan bei Mitarbeiterausfall

Corona Stufenplan bei Mitarbeiterausfall

Stufe 0:                        kein Personalausfall                

– normale Betreuung für alle Kinder des OGS und der VG

Stufe 1:                        geringer Personalausfall

– bei geringem Personalausfall wird durch Dienstplananpassung, Mehrstunden und Lehrerstunden versucht, den geregelten Betrieb aufrecht zu erhalten.

– es wird gebeten, Kinder deren Eltern nicht berufstätig sind bzw. einen freien Tag haben, nicht in die Betreuung zu schicken.

Stufe 2:                        vermehrter Personalausfall

– Betreuung der VG (Verlässlichen Betreuung) wird nur für in Vollzeit arbeitende Eltern (beide Elternteile) bzw. berufstätige Alleinerziehende angeboten!

– Eltern von OGS Kindern werden gebeten, ihre Kinder möglichst früher abzuholen. Abholzeiten entfallen!

Stufe 3:                        weitgehender Personalausfall

– Nur OGS Kinder deren Eltern beide berufstätig sind bzw. berufstätige Alleinerziehende, werden betreut.

– Betreuung der VG entfällt komplett.

 

Ist auch dies nicht mehr möglich, entscheiden Schulleitung und OGS Leitung, zusammen mit dem Träger über eine Teil- oder Ganzschließung

 

 

Liebe Eltern,

auch am offenen Ganztag geht der krankheitsbedingte Personalausfall nicht vorbei.

Da auch an anderen Schulen des Trägers Personalmangel herrscht und aufgrund des Betretungsverbotes von schulfremden Personen, kann die oGaTa e.V. bei Mitarbeiterausfall kein Personal von anderen Schulen stellen.

Aus diesem Grunde haben wir in Absprache mit dem Träger und der Schulleitung einen Notfallstufenplan erstellt, der bei steigendem Personalausfall im offenen Ganztag in Kraft tritt.

Wir werden Ihnen diesen Plan im Anhang an dieses Schreiben beifügen und möchten Sie bitten uns den Erhalt zu bestätigen, sowie den Plan zu lesen.

Sollte es in der nächsten Zeit zu einem in Kraft treten des Plans kommen, werden Sie darüber über die Homepage der Schule informiert.

Ich möchte Sie daher bitten, regelmäßig nachzuschauen in welcher Stufe wir uns befinden und ggf. für eine Alternativbetreuung Ihres Kindes zu sorgen.

Wir hoffen, dass wir Ihre Kinder so lange wie möglich im vollen Umfang betreuen können und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Lina Matil                                        Julia Kaiser

Leitung offener Ganztag              stellv. Schulleitung

Verlässliche Betreuung

 

Information Stufenplan Betreuung 11_2020

Reisen in Covid-19-Risikogebiete

Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Deutschland konnte diese Pandemie bisher relativ gut bewältigen. Damit das so bleibt, gibt es strenge Vorschriften für Einreisende aus Staaten, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen worden sind.

Risikogebiete: Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Entscheidend ist dafür insbesondere die Zahl der in den jeweiligen Ländern registrierten Neuinfektionen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sie ist im Internet unter folgendem Link erreichbar: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Quarantäne: Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem der aus- gewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg
in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, Ihrer Nachbarn und aller Menschen aus Ihrem Umfeld und ist leider unvermeidbar. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie sich angesteckt haben oder nicht.

Während der Quarantäne ist es Ihnen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Nur so kann es gelingen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Gesundheitsamt umgehend telefonisch oder per E-Mail über Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren. Adressen finden Sie im Inter- net unter https://tools.rki.de/plztool.

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht teuer werden kann – in Nordrhein-Westfalen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Sie können von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne befreit werden, wenn der so genannte PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweislich negativ ausgefallen ist. Der Test muss allerdings maximal 48 Stunden vor Ihrer Einreise durchgeführt worden sein.

Sollten Sie erst nach Ihrer Einreise eine Testung vornehmen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses müssen Sie leider in Quarantäne bleiben.

Die Pflicht zur Quarantäne gilt im Übrigen nicht, wenn Sie sich auf der Durchreise befinden. Sie müssen Nordrhein-Westfalen jedoch direkt verlassen und dürfen hier nicht übernachten.

Verdacht auf Erkrankung: Zu den Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zählen insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot. Sollten Sie diese Anzeichen für eine Erkrankung haben, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Weitere Informationen – auch zur Corona-Einreiseverordnung mit weiteren Details und Ausnahme- regelungen – finden Sie auf der Internetseite www.mags.nrw/coronavirus.

mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten

2020_09_30 Erlass an BRen – Urlaubsreisen Herbstferien Reisewarnungen

Neuigkeiten vom Förderverein – Info 2-2020

Info 2-2020

Neuigkeiten vom Förderverein

Vergangene Woche wurde auf der MGV des Förderverein eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt. Diesen Posten übernimmt nun Frau Fügler und ersetzt Frau Hermann die nach 8 Jahren Fördervereinsarbeit aus der GGS Radenberg ausgeschieden ist. Weitere Infos zur MGV und die Vorhaben im SJ 2020/2021 folgen in kürze.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich interessierte Eltern bei uns melden würden, da in den nächsten Jahren einige Wechsel im Vorstand anstehen. Hierzu werde ich Ihnen ebenfalls noch ein Schreiben mit der Auflistung der Aufgaben der einzelnen Aufgabengebiete zukommen

lassen.

Der Förderverein ist eine wichtige Institution der Schule und sollte weiter bestehen. Dies geht nur mit Elterlichen Mitarbeit im Vorstand.

Bitte denken Sie, falls noch nicht geschehen, an Ihre Mitgliedsbeiträge, da wir gerade in der jetzigen Corona Zeit auf jeden Euro angewiesen sind um die Kinder weiter zu unterstützen.

Die Kontaktdaten und Anträge für die Mitgliedschaft des Förderverein Grundschule Radenberg e.V. finden Sie wie gewohnt auf der Homepage der Schule.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Neumann (1.Vorsitzender)

Info FöV 2-20