Regelungen zum Corona-Virus

Liebe Eltern, wie Sie der Presse bereits entnommen haben, ruht ab Montag der Unterricht in den Schulen NRWs. Bitte beachten Sie folgende offizielle Regelung.

Aktualisierte Informationen geben wir Ihnen, sobald möglich, weiter.

 

1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN

 

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

 

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag

(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

 

2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT

 

 Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

 

Setzen Sie sich bitte mit den Lehrkräften in Verbindung, wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, damit wir mit einer ungefähren Anzahl von Kindern planen können.