Elternbrief 11.04.2021

Liebe Eltern,

es erreichen mich immer wieder Rückfragen zum Test-Konzept ab Montag.

Die Testungen für die Kinder müssen zweimal pro Woche durchgeführt werden. Sie erfolgen per Erlass, daher gibt es für die Schule keine Möglichkeit sie abzulehnen.

Wir werden die Kinder bei der Testung anleiten und unterstützen. Ein Video zum Testablauf liegt Ihnen schon vor. Die Lehrerkräfte werden den Ablauf im Distanzunterricht erklären und mit den Kindern besprechen.

Die Kinder werden direkt nach dem Betreten des Schulgeländes (durch das Schultor) vor dem Unterricht in der Turnhalle getestet.

Zum Testverlauf:

Die Lehrkräfte bereiten die Testung vor (Vorbereitung der Röhrchen mit der Pufferlösung). Die Kinder müssen nur das Stäbchen zuerst 2(-4)cm in das linke Nasenloch einführen und das Stäbchen 5 Mal gegen die Innenseite der Nasenlöcher rollen und den Vorgang anschließend im rechten Nasenloch wiederholen. Wir werden den Kindern genau zeigen, wie weit das Stäbchen eingeführt werden sollte, auch Spiegel werden zur Verfügung stehen. Nach der Entnahme gehen die Kinder zurück auf den Schulhof.

Alle weiteren Schritte des Testverfahrens werden durch Erwachsene vorgenommen.

Sollte ein Test nicht eindeutige lesbar oder positiv sein, werden wir sofort die Eltern informieren. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie für diesen Fall telefonisch jederzeit erreichbar sind und dass eine Abholung schnellstmöglich gewährleistet werden kann. Die Kinder warten mit einer Aufsichtsperson auf dem Schulhof auf das Eintreffen der Eltern.

Den Kinder werden wir in diesem Fall immer sagen, dass das Testergebnis nicht eindeutig ist und dass darum ein weiterer (PCR-)Test notwendig ist.

Ist das Ergebnis des PCR Tests positiv, erfolgt eine Quarantäne, um eine Verbreitung zu verhindern.
Ist das Ergebnis des PCR Tests negativ, darf die Schule mit Bescheinigung wieder besucht werden.

Wenn Ihr Kind Erkältungssymptome/Krankheitssymtome aufweist, darf es die Schule/Notbetreuung nicht besuchen. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend auffordern, das Kind abzuholen.

Es besteht eine Testpflicht.

Sofern Ihr Kind nicht in der Schule getestet werden soll, ist die Vorlage eines negativen „Bürgertests“ verpflichtend. In der Umgebung gibt es zahlreiche Teststellen, die auch am Wochenende geöffnet sind. Die Testung darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss (i.d.R.) an den Präsenztagen des Wechselunterrichtes durch eine negativen Testbescheid in der Schule vorgelegt werden.

Zu Hause durchgeführte Schnelltests reichen nicht aus.

Ich hoffe, dass Ihnen diese zusammenfassenden Informationen helfen, das durchzuführende Verfahren besser nachvollziehen zu können.

Viele Grüße

J. Kaiser